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Das ist neu - Verkürzte Sachkundezeiten erleichtern den Weg zur Fachkunde

Professor Reinhard Loose, Chefarzt des Instituts für Radiologie Nord (Klinikum Nürnberg) sowie Leiter der Arbeitsgemeinschaft zur Überarbeitung der letzten Fachkunde von 2012 in der Strahlenschutzkommission, spricht im Interview über die seit Sommer 2012 geltenden neuen Regelungen zum Erwerb der Sachkunde.


Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose, NürnbergHerr Professor Loose, die Regelungen zum Sachkundeerwerb wurden überarbeitet: Was ist neu?

Kurz gesagt: Die letzte Überarbeitung vom 26.06.2012 hat den Sachkundeerwerb für die Gesamtfachkunde analog zur Strahlentherapie und Nuklearmedizin von 42 auf 36 Monate gesenkt. Damit ist die Gesamtfachkunde gemeint, die jeder Radiologe auf dem Weg zum Facharzt machen muss. Die Fachkunde ist ja etwas, was Ärzten und ärztlichem Personal Kompetenz im Strahlenschutz vermitteln soll – nicht mehr, nicht weniger – und dafür sind 36 Monate vollkommen ausreichend und gerechtfertigt.

Was hat sich  inhaltlich im Speziellen geändert?

Bei den Fachkunden, die unter Punkt Röntgen 3 bei den Mindestanforderungen zum Sachkundeerwerb  laufen, sind die einzelnen Organgebiete aufgelistet, die für den Sachkundeerwerb unabdingbar sind: Skelett, Thorax, Abdomen, Mamma und Gefäße. Statt 1200 Untersuchungen bei der Skelett-Fachkunde müssen ab sofort nur noch 1000 nachgewiesen werden – das ist eine Erleichterung! Die erforderliche  Anzahl an Untersuchungen wurde aber nicht etwa deswegen gesenkt, weil der Radiologe künftig weniger Skelettdiagnostik macht, sondern weil ein größerer Anteil von komplizierten Frakturen und Skelettfragestellungen heute mit der Computertomografie abgeklärt werden. Diese Untersuchungen müssen normalerweise in einer Zeit von zwölf Monaten erbracht werden. Es gibt aber Verkürzungsregeln, die die Arbeit und das Vorankommen sehr entlasten.

Auch neu ist, dass wir die Fachkunde für Gefäße neu aufgeteilt haben, und zwar in Gefäßsysteme: periphere und zentrale Gefäße und Gefäßsystem des Herzens, um die Fachkunden für Kardiologie und Radiologie klar zu trennen. Neu sind außerdem die sogenannten Hybridfachkunden in der Radiologie und Nuklearmedizin. Diese  beinhalten Teile der Röntgendiagnostik einschließlich CT für Personen mit bereits erworbener Gesamtfachkunde für das Gebiet Nuklearmedizin. Also: Wer in der Nuklearmedizin die gesamte Fachkunde hat, der kann in 24 Monaten die radiologische Diagnostik unter Ausschluss von Interventionen und Mamma lernen, um zum Beispiel ein PET-CT allein zu betreiben. Und zu guter Letzt ist die Fachkunde Digitale Volumentomografie neu, wozu die Cone-Beam-CT gehört. Hier sind abgestuft 50 bis 100 Untersuchungen und drei bis sechs Monate Sachkunde gefordert.

Was ist wichtig beim Sachkundeerwerb, vor allem für angehende Radiologen?

Eine wichtige Frage ist: Wann ist ein Radiologe berechtigt, allein in den Nachtdienst zu gehen? Die Antwort lautet: Der Radiologe muss, damit er nachtdienstfähig ist, die Computertomografie und das Spektrum der konventionellen Röntgendiagnostik abdecken. Er wird nachts keine Mammografie machen, MRT fällt nicht unter die RöV, und Angiografie und Interventionen werden nachts oft von Oberärzten oder Bereitschaftsdiensten gemacht. Und jetzt ist die Frage: Wie früh kann er oder sie in den Nachtdienst? Da heißt es bei der CT-Fachkunde: 1000 Untersuchungen und zwölf Monate. Die zwölf Monate – also die Mindestzeiten – verkürzen sich allerdings auf die Hälfte, wenn die Sachkunde ganztägig in einer fachradiologischen Abteilung mit Weiterbildungsbefugnis erworben wird. Das heißt also, jeder Arzt, der in einer Radiologie mit Weiterbildungsbefugnis arbeitet, kann die CT-Fachkunde in sechs Monaten erwerben. In solchen radiologischen Abteilungen sind in der Regel auch die Frequenzen hoch genug, um das zu schaffen.

CT ist jedoch zwingend gekoppelt an die drei Organfachkunden Rö3.1 Skelett, Rö3.2 Thorax und Rö3.3 Abdomen. Jede einzelne erwirbt man ohne Verkürzung normalerweise innerhalb von zwölf Monaten. Die Verkürzungsregel besagt: Wenn bereits eine dieser Sachkunden erworben wurde, können – auch bei Nicht-Weiterbildungsstätten – die nachfolgenden in der Hälfte der Zeit – also innerhalb von sechs Monaten – erworben werden, heißt: 12 Monate 6 Monate 6 Monate, statt drei Mal zwölf Monate.

Nun gäbe es noch die zweite Verkürzungsregel für Radiologen an einem Haus mit Weiterbildungsbefugnis: Die erste Sachkunde erwirbt man in sechs Monaten, die zweite in drei und die dritte auch in drei Monaten: Das ist eine doppelte Verkürzungsregel, die uns an Kliniken ungemein helfen würde, damit die Assistenten schnell genug in den Nachtdienst gehen können. Nach kontroversen Diskussionen im Bundesumweltministerium und im Länderausschuss Röntgenverordnung wurde dieser doppelten Verkürzungsregel allerdings eine Absage erteilt: Es sind also keine Dreimonatssachkunden möglich.

Bei der einfachen  Verkürzungsregel von zwölf auf sechs Monate hat man jedoch genehmigt, dass an Weiterbildungsstellen diese Fachkunden ineinander verschränkt und überlappend erworben werden können. Damit können weiterhin die Fachkunden Rö3.1 bis Rö3.3 plus Rö5.1 innerhalb von 12 Monaten erworben werden, was die Dienstfähigkeit nach 12 Monaten ermöglicht und eine große Erleichterung ist.

Sind noch weitere Änderungen vorgesehen oder notwendig?

Schwierig ist die noch existierende Regelung, nach der für den Teleradiologen die Gesamtfachkunde mit 36 Monaten nach RöV gefordert wird. Das führt zu der schwer verständlichen Situation, dass ein radiologischer Assistenzarzt zwar an meinem Klinikum mit 1400 Betten nach zwölf Monaten nachtdienstfähig ist, zu diesem Zeitpunkt aber noch keine Teleradiologie für ein kleines 100-Betten-Krankenhaus nebenan übernehmen kann. Das heißt, wir brauchen eine Anpassung der Röntgenverordnung in dieser Form: Für die Teleradiologie ist die erforderliche Fachkunde nötig, statt wie bisher: Für die Teleradiologie ist die Gesamtfachkunde nötig. Das würde bedeuten: ein Jahr Fachkunde für die Anwendungsgebiete.

Ein weiteres Ziel im Rahmen der Umsetzung der neuen Europäischen Basic Safety Standards EU-BSS ist es, die Röntgen- und die Strahlenschutzverordnungen zu einer gemeinsamen Verordnung Strahlenschutz in der Medizin zusammenzuführen, so dass nicht mehr gilt: Nuklearmedizin- und Strahlentherapie arbeiten nach der Strahlenschutzverordnung und die Radiologie nach der Röntgenverordnung. Dieses Projekt soll bis 2018 mit einer komplett neuen Verordnung umgesetzt werden, ohne lästige Querverweise und Überschneidungen zwischen der bisherigen Röntgen- und Strahlenschutzverordnung.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Der Weg zur Fachkunde

Voraussetzung zur Erteilung einer Fachkunde nach RöV oder StrlSchV sind ein Kenntniskurs, ein Grundkurs, ein Spezialkurs und der Sachkundeerwerb. Der Kenntniskurs sollte so schnell wie möglich mit Beginn der radiologischen Weiterbildung belegt werden, da erst ab dann Sachkundezeiten anerkannt werden. Der Grundkurs für beide Verordnungen ist zumeist identisch, die Spezialkurse unterscheiden sich je nach Anwendungsgebiet.

 

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