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AG Informationstechnologie (AGIT)

von PD Dr. Diane Renz (Universitätsklinikum Jena), 17.01.2018

Die AGIT (Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie) ist die AG der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG), die sich für computerbasierte Bildarchivierungs- (PACS, „Picture archiving and communication systems“), Krankenhausinformations- (KIS) und Radiologieinformationssysteme (RIS) sowie technische Standards der Teleradiologie und auch computerunterstützte Diagnosetechniken (CAD, „Computer-assisted diagnosis“) engagiert. Das klingt auf den ersten Eindruck vielleicht eher unspektakulär. Ist es aber in keinem Fall, wie Frau PD Dr. Diane Renz (Universitätsklinikum Jena) in einem Gespräch mit dem aktuellen Vorsitzenden der AGIT Herrn Prof. Dr. Dipl. phys. Thomas Hackländer (Klinikum Wuppertal) erfahren hat. Herr Prof. Dr. Hackländer ist als Radiologe und diplomierter Physiker prädisponiert für den AGIT-Vorsitz und berichtet unter anderem darüber, wie bedeutsam, zeitgemäß und innovativ die Schwerpunktthemen der AGIT für alle Radiologen während ihrer täglichen Arbeit im Rahmen der globalen Digitalisierung sind.


Herr Professor Hackländer, was sind die aktuellen Schwerpunktthemen der AGIT?

Prof. Dr. Thomas Hackländer:
Ein gegenwärtiges Hauptanliegen ist die so genannte strukturierte Befundung. Das ist ein Oberbegriff für die Erstellung eines einheitlichen radiologischen Berichtes und wurde von der DRG als eines der zentralen Projekte der kommenden Jahre bestimmt. Im Wesentlichen gibt es drei Stufen eines strukturierten Befundes. Bei der ersten Stufe wird der Befund in bestimmte Abschnitte eingeteilt und soll spezifische Angaben, unter anderem die radiologische Untersuchungstechnik, die Fragestellung und eine Bewertung beinhalten. Die Anforderungen an einen Befund sind in einer DIN- (Anmerkung d. Autorin: Deutsches Institut für Normung) Norm festgelegt, bei der die AGIT wesentlich mitgewirkt hat. Die erste Strukturierungsstufe ist bereits tägliche radiologische Realität. Bei der zweiten Stufe werden zusätzlich vorformulierte Textpassagen verwendet. Dazu zählen auch standardisierte Schemata, die etwa das Therapieansprechen von soliden Tumoren nach den RECIST- (Anmerkung d. Autorin: „Response evaluation criteria in solid tumors“) Kriterien oder das Malignitätsrisiko von Brustläsionen nach der BI-RADS- (Anmerkung d. Autorin: „Breast imaging reporting and data system“) Klassifikation bewerten. Diese standardisierten Bewertungskriterien nehmen einen immer größeren Raum in der täglichen Befundung ein und werden zunehmend auch auf andere Organe ausgeweitet, wie bereits seit einigen Jahren für die Beurteilung von Veränderungen der Prostata oder von hepatozellulären Karzinomen. Die AGIT beschäftigt sich aktuell vor allem mit der Stufe drei der strukturierten Befundung.

Was zeichnet diese dritte Stufe aus?

Dabei werden die vorformulierten Textpassagen zusätzlich mit medizinischen Termini aus vorher definierten Vokabularien, z.B. aus dem RadLex, kodiert. Dieses englischsprachige Lexikon wurde von der RSNA (Anmerkung d. Autorin: „Radiological Society of North America“) im Jahre 2005 ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um eine Art radiologisches Wörterbuch, das in der aktuellen dritten Version mehr als 45.000 Begriffe umfasst. Unter Federführung der AGIT wurde das gesamte englischsprachige RadLex erfolgreich ins Deutsche übersetzt – in einer Zusammenarbeit mit nahezu allen anderen Arbeitsgemeinschaften der DRG, was zu einem gemeinsamen Erfolg beigetragen hat. Auch in Kooperation mit vielen anderen AGs der DRG werden derzeit vorformulierte strukturierte Befundvorlagen mit definierten Termini etabliert, zum Beispiel über die Evaluation von hepatozellulären Karzinomen nach Lebertransplantation oder über den Notfallultraschall. Diese Vorlagen sollen die Radiologen bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen, um einheitliche, zeitökonomische und auf die Bedürfnisse der Zuweiser angepasste Befunde zu erstellen.

Welche weiteren Vorteile sehen Sie bei dem RadLex-Lexikon?

Die Verantwortung der deutschen RadLex-Version bleibt bei der DRG. Dabei wird es möglich sein, das Lexikon kostenfrei ohne Einschränkungen zu nutzen. RadLex ist aber nicht nur ein reines Lexikon, sondern gibt auch Relationen der Begriffe zueinander, Synonyme, Übersetzungen in andere Sprachen und teilweise auch Bildbeispiele an. Zudem ist jeder Begriff mit einem international einheitlichen Code versehen. Dieser Code erleichtert beispielsweise die Übersetzung strukturierter Befunde in andere Sprachen enorm, was gerade auch unter der zunehmenden internationalen Mobilität, der globalen Digitalisierung und der wachsenden internationalen Zusammenarbeit immer wichtiger wird. Die Codes ermöglichen auch die korrekte Suche nach Termini. Dies wird vor allem auch bei den Zukunftsthemen „Big Data“ und „Radiomics“ interessant. Dabei ziehen computerunterstützte Analysen tiefgreifende Informationen aus radiologischen Berichten und Bildern – Informationen, die bei der rein visuellen Betrachtung der Aufnahmen nicht erkannt werden können, wie etwa die mögliche histopathologische Beschaffenheit der gesamten Tumorläsion oder Angaben zum prognostischen Outcome.

Für diese komplexen Analysen sind CAD-Techniken erforderlich. Vor welchen Fragestellungen und Herausforderungen steht die Radiologie auf diesem Gebiet gegenwärtig?

Die AGIT setzt sich aktuell vor allem mit juristischen und ethischen Aspekten der computerunterstützten Diagnostik auseinander. Zum Beispiel gilt es zu hinterfragen, welche Funktion die Radiologen in Zukunft übernehmen soll. Wer trägt etwa bei computerunterstützten Analysen die rechtliche Verantwortung für einen Befund – die Herstellerfirma der Computersoftware oder der Radiologe? Wenn die Computersysteme eine bessere komplexere Bildanalyse im Vergleich zur menschlichen visuellen Betrachtung vornehmen, wer übernimmt dann am besten die Ausbildung für den radiologischen Nachwuchs? Das sind spannende Fragen, denen wir uns künftig stellen müssen. Die AGIT bietet daher eine Veranstaltung zu juristischen und ethischen Fragen von CAD-Analysen auf dem nächsten Deutschen Röntgenkongress im Mai 2018 in Leipzig an.

Zum Schluss noch einmal ein ganz anderes Thema, die Teleradiologie. Hier hat sich die AGIT auch in den letzten Jahren verdient gemacht.

Die AGIT hat hierbei mit Kooperationspartnern wesentlich an organisatorischen Rahmenbedingungen mitgewirkt und die technischen Anforderungen präzisiert, indem sie beispielsweise maßgeblich an DIN-Normen über die Teleradiologie im Rahmen der Röntgenverordnung mitgewirkt hat. Zudem haben wir Richtlinien entwickelt, um radiologische DICOM- (Anmerkung d. Autorin: „Digital imaging and communications in medicine“) Aufnahmen etwa für eine Zweitmeinung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Kooperation aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt übermitteln zu können. Teleradiologie ist weiterhin ein wichtiges Thema auf unserem jährlich in Mainz stattfindenden KIS-RIS-PACS- und DICOM-Treffen. Wie relevant Normen und Richtlinien für die tägliche radiologische Arbeit sind, das haben wir gerade auch auf dem Festsymposium des DIN-Normenausschusses Radiologie gesehen, das vor kurzem zu Ehren des 90. Geburtstages an historischer Stätte in der Charité Berlin mit sehr positiver Resonanz ausgerichtet wurde.

Wie können sich junge Kolleginnen und Kollegen am besten in der AGIT einbringen?

Wie Sie sehen, sind die Themen der AGIT vielfältig, weit verbreitet und innovativ. Junge Kolleginnen und Kollegen können bei verschiedenen zentralen Herausforderungen an die Gegenwart und Zukunft mitwirken und dabei einen Beitrag für die Weiterentwicklung der Radiologie leisten. Wir in der AGIT freuen uns über Mitglieder – über erfahrene Kollegen als auch über den radiologischen Nachwuchs – und heißen sie herzlich willkommen.

Herr Professor Hackländer, vielen Dank für das Interview!

Ein Fall aus der Praxis:

Alle Aufnahmen stammen aus dem Universitätsklinikum Jena, Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie

Beispiel eines hepatozellulären Karzinoms (HCCs, „hepatocellular carcinoma“). Es existiert das standardisierte Bewertungsschema LI-RADS („Liver imaging reporting and data system“), die das Risiko einer spezifischen Leberläsion für das Vorliegen eines HCCs beurteilt. Zudem gibt es eine strukturierte Befundvorlage der Deutschen Röntgengesellschaft für die Abschätzung der Erfolgsaussicht einer Lebertransplantation bei HCC-Läsionen.

Typisches Bild eines hepatozellulären Karzinoms in einer zirrhotischen Leber im Segment V/VI. In der Computertomografie (Abb. 1) zeigt das HCC ein kräftiges Kontrastmittel (KM)-Enhancement in der arteriellen Phase; als Nebenbefund besitzt der Patient ein kleines Gallenblasenkonkrement (gestrichelter Pfeil).

Auch in der Magnetresonanztomografie mit dem leberspezifischen Kontrastmittel Gadolinium-Ethoxybenzyl-Dimeglumin weist das HCC ein typisches kräftiges arterielles KM-Enhancement (Abb. 2) mit einem Auswaschen des Kontrastmittels („Wash-out“) in der venösen Phase (Abb. 3) auf.

In der leberspezifischen Spätphase reichert das HCC charakteristischerweise kein Kontrastmittel an, da es keine funktionsfähigen Hepatozyten enthält (Abb. 4).

Das HCC wurde aufgrund seiner bildmorphologischen Charakteristika als LR-5 („definitiv HCC“) nach den LI-RADS-Kategorien diagnostiziert, und eine Angiografie mit Transarterieller Chemoembolisation (TACE) durchgeführt. Initial ist das HCC in der Digitalen Subtraktionsangiografie (DSA) deutlich hypervaskularisiert (Abb. 5).

Das Prinzip der TACE beruht auf einer lokalen intraarteriellen Applikation eines Chemotherapeutikums mit anschließendem Gefäßverschluss, wodurch die arterielle Hypervaskularisation des Tumors verschwindet (Abb. 6).

 

 

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