Wir planen Wartungsarbeiten am 12. April 2010 in der Zeit von 11 bis 18 Uhr.
FAQ zur Weiterbildungszeit
Das Studium
ist erfolgreich abgeschlossen, der erste Arbeitsvertrag in der Tasche. Endlich
Radiologie! Noch Fragen? Ja, jede Menge! Welche Kurse sollte ich
besuchen? Wann sollte ich die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben?
Dorothee Oestreicher, angehende Weiterbildungsassistentin aus München, sammelt
für Sie die Antworten. Sie selbst haben Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
- Gibt es eine Richtlinie, wann und wie die Absolvierung der Fachkunde Strahlenschutz in das erste Jahr eingebunden wird? Zahlt der Arbeitgeber die Fachkunde?
- Einen allgemein gültigen Plan für die Weiterbildungszeit gibt es nicht. Ihr könnt aber davon ausgehen, dass jede Abteilung ein großes Interesse daran hat, dass ihr möglichst schnell die Fachkunde erwerbt, damit ihr auch selbstständig arbeiten könnt. Die Kostenübernahe ist sehr unterschiedlich geregelt: Es gibt Abteilungen, die das übernehmen, und andere, die das aufgrund der Bewerberlage als nicht notwendig ansehen. Das sollte man vor der Einstellung klären.
- Einen allgemein gültigen Plan für die Weiterbildungszeit gibt es nicht. Ihr könnt aber davon ausgehen, dass jede Abteilung ein großes Interesse daran hat, dass ihr möglichst schnell die Fachkunde erwerbt, damit ihr auch selbstständig arbeiten könnt. Die Kostenübernahe ist sehr unterschiedlich geregelt: Es gibt Abteilungen, die das übernehmen, und andere, die das aufgrund der Bewerberlage als nicht notwendig ansehen. Das sollte man vor der Einstellung klären.
- Fachkunde gemäß RöV- was wird angerechnet, wenn ich im Rahmen einer Berufsausbildung (z.B. MTRA) bereits einen Röntgenschein erworben habe?
- Die Richtlinien zum Erwerb der Fachkunde unterlagen in den letzten Jahren immer wieder Veränderungen. Wie in vielen anderen Fragen gilt auch hier: Die Anerkennung der Fachkunde wird von den Landesärztekammern vorgenommen; da in Detailfragen die Aussage unterschiedlich sein kann, sollte man sich immer mit der eigenen LÄK im Vorfeld in Verbindung setzen!
In §18a der Röntgenverordnung (RöV) gibt es zur Anrechnung von in einer Berufsausbildung erworbenen Leistungen folgende Aussage: "(1) Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird in der Regel durch eine für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an von der zuständigen Stelle anerkannten Kursen erworben. Die Ausbildung ist durch Zeugnisse, die praktische Erfahrung durch Nachweise und die erfolgreiche Kursteilnahme durch eine Bescheinigung zu belegen. Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz wird von der zuständigen Stelle geprüft und bescheinigt. Die Kursteilnahme darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz wird mit Bestehen der Abschlussprüfung einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsausbildung erworben, wenn die zuständige Behörde zuvor festgestellt hat, dass in dieser Ausbildung die für den jeweiligen Anwendungsbereich geeignete Ausbildung und praktische Erfahrung im Strahlenschutz sowie den nach Satz 1 in Verbindung mit Absatz 4 anerkannten Kursen entsprechendes theoretisches Wissen vermittelt wird. Für "Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen" und "Medizinisch-technische Radiologieassistenten" gilt der Nachweis nach Satz 1 mit der Erlaubnis nach § 1 Nr. 2 des MTA-Gesetzes vom 2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch Artikel 23 des Gesetzes vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) geändert worden ist, für die nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 dieses Gesetzes vorbehaltenen Tätigkeiten als erbracht.“
Der Erwerb der Fachkunde muss anschließend spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden, um nicht zu verfallen (tagesgenaue Maximalfrist von 5 Jahren). Die Gesamtfassung der „Verordnung über den Schutz vor Schäden durch
Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV)“ finden Sie unter http://www.bfs.de/de/bfs/recht. Zur individuellen Abklärung empfiehlt sich letztlich immer eine persönliche Beratung bei der zuständigen Landesärztekammer.
- Die Richtlinien zum Erwerb der Fachkunde unterlagen in den letzten Jahren immer wieder Veränderungen. Wie in vielen anderen Fragen gilt auch hier: Die Anerkennung der Fachkunde wird von den Landesärztekammern vorgenommen; da in Detailfragen die Aussage unterschiedlich sein kann, sollte man sich immer mit der eigenen LÄK im Vorfeld in Verbindung setzen!
- Sind Weiterbildungszeiten aus anderen Disziplinen für den Facharzt Radiologie anrechenbar?
- Prinzipiell kann man diese Frage mit Ja beantworten! Die Weiterbildungszeiten der Ärzte unterliegen grundsätzlich den einzelnen Landesärztekammern, von daher bietet es sich immer an, mit der für einen selbst zuständigen Landesärztekammer Kontakt aufzunehmen, um auf der sicheren Seite zu stehen (siehe nächster Abschnitt).
Allerdings hat die Bundesärztekammer eine „Muster- Weiterbildungsordnung“ (MWBO) herausgegeben, die als Richtlinie gilt. Für den Facharzt für Radiologie wird hier Folgendes beschrieben:
„Weiterbildungszeit: 60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können bis zu
– 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung und/oder in Nuklearmedizin angerechnet werden
– 12 Monate in den Schwerpunktweiterbildungen des Gebietes angerechnet werden“ (Anm.d.R.: In der Radiologie sind das die Neuroradiologie und die Pädiatrische Radiologie)
Die Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung sind ebenfalls in der MWBO explizit unter §2a genannt:
„(7) Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie, Urologie.“
Die MWBO findet ihr als pdf- Datei zum Download unter http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.128.129
- Prinzipiell kann man diese Frage mit Ja beantworten! Die Weiterbildungszeiten der Ärzte unterliegen grundsätzlich den einzelnen Landesärztekammern, von daher bietet es sich immer an, mit der für einen selbst zuständigen Landesärztekammer Kontakt aufzunehmen, um auf der sicheren Seite zu stehen (siehe nächster Abschnitt).
- Wo erfahre ich, wie viel Weiterbildungszeit an meiner Arbeitsstelle für den Facharzt angerechnet wird?
- Den richtigen Ansprechpartner findet ihr bei den Landesärztekammern des Bundeslandes, in dem ihr arbeitet oder euch um eine Stelle bewerben möchtet. Jede Landesärztekammer hat eine eigene Internetpräsenz für Weiterbildung, in der auch die Liste der zur Weiterbildung befugten Ärzte bzw. Kliniken veröffentlicht ist. Zusätzlich könnt ihr bei den Landesärztekammern Antworten auf viele Fragen zur Weiterbildung finden oder Ansprechpartner kontaktieren. Hier sind die direkten Links zu den Weiterbildungpools und –ermächtigten der jeweiligen Bundesländer:
Baden- Württemberg: http://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/30weiterbildung/20wbbefugt/index.html
Bayern: http://www.blaek.de/ >Weiterbildung > Befugnisse
Berlin: http://www.aekb.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/index.html
http://www.aekb.de/10arzt/15_Aerztliche_Weiterbildung/20_Weiterbildungsbefugte/18_Suche/index.html
Brandenburg: http://www.laekb.de/10arzt/20Weiterbildung/15Portal_Befugte/index.php
Bremen: https://www.aekhb.de/aerzte/weiterbildung/weiterbildungsbefugte/3/10/index.html
Hamburg: http://www.aerztekammer-hamburg.de/weiterbildung/wb_befugnisse.htm
Hessen: http://ww4.laekh.de/aerzte/weiterbildung/wb-ermaechtigte/index.html
Mecklenburg- Vorpommern: http://www.aek-mv.de/default.aspx?pid=20090814132205239
Niedersachsen: https://www.aekn.de/weiterbildung/ermaechtigung-zur-weiterbildung/
Nordrhein: http://www.aekno.de/page.asp?pageID=75
Rheinland- Pfalz: http://www.laek-rlp.de/aerzteservice/weiterbildung/befugnisse/index.php
Saarland: http://www.aerztekammer-saarland.de/Weiterbildungsstaetten
Sachsen: http://www.slaek.de/30weiterbi/75wbb-listen/wbb-listen.php
Sachsen- Anhalt: http://www.aeksa.de/10arzt/30weiterbildung/080WB-Befugnisse_Anmeldung/index.php
Schleswig- Holstein: http://www.aeksh.de/31weiterbildung/weiterbi/Wblisten/html/GEBIETE.HTM
Thüringen: http://www.laek-thueringen.de/wcms/DocsID/Ermaechtigungen--Befugnisse?OpenDocument&CurrentNaviEntry1=111025-31528-CM-3281393051
Westfalen- Lippe: http://www.aekwl.de/index.php?id=2782
- Den richtigen Ansprechpartner findet ihr bei den Landesärztekammern des Bundeslandes, in dem ihr arbeitet oder euch um eine Stelle bewerben möchtet. Jede Landesärztekammer hat eine eigene Internetpräsenz für Weiterbildung, in der auch die Liste der zur Weiterbildung befugten Ärzte bzw. Kliniken veröffentlicht ist. Zusätzlich könnt ihr bei den Landesärztekammern Antworten auf viele Fragen zur Weiterbildung finden oder Ansprechpartner kontaktieren. Hier sind die direkten Links zu den Weiterbildungpools und –ermächtigten der jeweiligen Bundesländer:
- Ich bin am Anfang des Medizinstudiums und habe mich bereits entschieden, in die Fachrichtung Radiologie zu gehen. Worauf sollte ich jetzt besonders achten?
- Wer sich in einem frühen Stadium dafür entscheidet, später Radiologie für die Facharztweiterbildung zu machen, hat eine Vielzahl an Optionen:
Famulaturen & Co: Erste Anknüpfungspunkte ergeben sich durch Blockpraktika, Seminare sowie freiwillige Curricula und Wahl(pflicht)fächer, die an vielen Universitäten angeboten werden. Vielleicht lassen sich bereits Kontakte knüpfen: Um sich in seinem Berufswunsch zu bestärken, bietet sich ein „Reinschnuppern“ per Famulatur idealerweise an! Das Schöne an dieser Zeit ist, dass man sich Ort (In-/Ausland), Zeitpunkt und Stätte (z.B. Uniklinik, Praxis) frei aussuchen kann.
Stipendien nutzen und radiologische Fachkongresse besuchen: Einige Fachgesellschaften und Institutionen bieten Stipendien extra für Medizinstudenten an. Zum Beispiel
- das Patenschaftsprogramm „hellste Köpfe“ der DRG, das ein Reisepaket zum Deutschen Röntgenkongress beinhaltet (http://www.hellste-koepfe.de/site/aktuelles/hellste-koepfe)
- das „Rising Stars“ Programm der Europäischen Röntgengesellschaft ESR (http://www.hellste-koepfe.de/site/facharzt/stories/rising-stars-bewerbung-2013)
- das Studenten-Reisestipendium der CIRSE (http://www.hellste-koepfe.de/site/facharzt/stories/cirse2012)
Online-Kurse Radiologie: Studenten und PJler können kostenlos an den Fortbildungskursen der Reihe „Akademie Online“ der DRG teilnehmen. Es gibt spezielle Prüfungsvorbereitungskurse für Studenten, aber auch das reguläre Kursprogramm für Ärzte steht Interessierten jederzeit offen. (Mehr unter: http://www.drgakademie.de/site/akademie-online/kalender)
Doktorarbeit: Für ganz Überzeugte gibt es natürlich weitere Möglichkeiten, dem Wunsch (auch für den Lebenslauf...) Ausdruck zu verleihen: in der Radiologie gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Doktorarbeiten. Von experimentellen Dissertationen bis hin zu statistischen Arbeiten wird nahezu an jeder Uni etwas angeboten.
Wahlfach im PJ: Und am Ende des Studiums? Da bietet es sich an, sein Wahltertial in der Radiologie zu absolvieren. Einen Gewinn an radiologischer Diagnosefindung und Sicherheit in der Befundung von Röntgenbildern bedeutet es allemal!
- Wer sich in einem frühen Stadium dafür entscheidet, später Radiologie für die Facharztweiterbildung zu machen, hat eine Vielzahl an Optionen:
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